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Trennung und Scheidung

Wir stehen kurz vor der ehelichen Trennung. Wie müssen wir in Zukunft die Steuererklärung ausfüllen?
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt. Das bedeutet, dass beide Ehegatten im Folgejahr eine eigene Steuererklärung ausfüllen und ihre Einkünfte und ihr Vermögen separat deklarieren. Weitere Informationen siehe Trennung & Scheidung.

Meine Frau und ich haben uns im letzten Herbst getrennt und dies gemeldet. Ich leiste seither Unterhaltsbeiträge. Muss ich nun mein ganzes Einkommen aus dem letzten Jahr selber versteuern?
Ja, das müssen Sie. Massgebend für die Besteuerung für das ganze Jahr ist der Zivilstand am 31. Dezember. Sie und Ihre Frau füllen für das abgelaufene Steuerjahr getrennte Steuererklärungen aus und werden nach dem Tarif für Alleinstehende besteuert. Ihre Frau versteuert die im letzten Jahr erhaltenen Unterhaltsbeiträge als Einkommen und Sie können die Beiträge in Abzug bringen. Weitere Informationen siehe Trennung & Scheidung.

Wir haben uns getrennt. Ab wann erhalten wir getrennte Ratenrechnungen?
Sobald bei der Einwohnerkontrolle die Trennung oder Scheidung gemeldet und im Steuerregister geändert ist, erhalten Sie getrennte Ratenrechnungen.

Wir haben uns im Herbst getrennt und die bisherigen Ratenrechnungen noch gemeinsam bezahlt. Wie werden diese Ratenzahlungen aufgeteilt?
Die gemeinsam bezahlten Steuerraten werden im Verhältnis Ihrer Anteile an der Gesamtsteuer aufgeteilt. Eine andere Aufteilung ist nur möglich, wenn Sie spätestens innert 30 Tagen seit der Eröffnung der Schlussabrechnung gemeinsam einen anderen Antrag stellen.

Wir sind seit zwei Jahren getrennt, werden auch steuerlich getrennt veranlagt und sind nun in den Scheidungsverhandlungen. Kann ich bei der Steuerverwaltung die aktuelle Steuererklärung meines Noch-Ehegatten einsehen? 
Nein, dem steht das Steuergeheimnis entgegen.


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