Todesfall
Meine Frau ist im letzten April verstorben. Was bedeutet ihr Tod für die Steuererklärung?
Für die Zeit von Januar bis April (Todestag) ist eine Steuererklärung auszufüllen, welche auch das Einkommen und Vermögen Ihrer Frau aufführt. Für die Zeit bis zum Jahresende ist eine zweite Steuererklärung auszufüllen, welches das in dieser Zeit von Ihnen erzielte Einkommen und das Vermögen am Jahresende enthält. Weitere Informationen siehe •Todesfall und Merkblatt 2 Todesfall.
Wie fülle ich das Wertschriftenverzeichnis in der Steuererklärung einer verstorbenen Person aus? Muss ich den Sparkonto-Zins berechnen und angeben?
Deklarieren Sie die Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt des Todesfalls. Der Sparkonto-Zins wird am Ende des Jahres ausbezahlt und ist in der Steuererklärung der Verstorbenen nicht zu deklarieren, sondern in der Steuererklärung des Erben.
Was kann ich als "Todesfallkosten" abziehen?
Im Steuerinventar sind alle mit dem Todesfall direkt im Zusammenhang stehenden Auslagen wie Kosten für Todesanzeige, Danksagung, Bestattungsunternehmen, Bescheinigungen, Grabstein, usw. abziehbar. Sind die Kosten für den Grabstein noch nicht bekannt, kann eine Reserve bis maximal CHF 4’000 berücksichtigt werden. Der gleiche Maximalbetrag wird als Reserve für Grabunterhalt akzeptiert.
Die Todesfallkosten können in der Steuererklärung der verstorbenen Person (Einkommens- bzw. Vermögenssteuer) nicht berücksichtigt werden. Im Formular 4 der Steuererklärung der verstorbenen Person können nur die offenen Rechnungen per Todestag deklariert werden (Abzug bei der Vermögenssteuer).
Wir erstellen ein Steuerinventar für unseren verstorbenen Onkel. Wir finden keine Kopien seiner Steuererklärungen. Kann uns die Steuerverwaltung seine Steuererklärungen zur Verfügung stellen?
Nein, solange ein Steuerinventarverfahren läuft, können bei der Steuerverwaltung keine Steuererklärungen von Verstorbenen eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber •Besondere Lebenssituationen - Todesfall.
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