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Heirat, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat

Was hat eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft für steuerliche Konsequenzen?
Das Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder eingetragenen Partnern und Partnerinnen ist in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Heirat ist für das ganze Jahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für das Steuerjahr gilt der Zivilstand am Stichtag des 31. Dezembers. Weitere Informationen siehe Heirat.

Ist ein gelegentlicher Nebenerwerb der Ehefrau oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners steuerpflichtig?
Ja. Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte steuerbar. Allerdings wird Nebenerwerbseinkommen insofern steuerlich privilegiert, als pauschale Abzüge für Berufskosten möglich sind, die in der Regel weit über die tatsächlichen Berufskosten hinausgehen. So können heute bei der Direkten Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern ohne Nachweis irgendwelcher Kosten immer mindestens CHF 800 zum Abzug gebracht werden. Die ersten CHF 800 des Nebenerwerbseinkommens bleiben damit faktisch steuerfrei. Vom Erwerbseinkommen der beiden Ehegatten bzw. Partner können bei den Kantons- und Gemeindesteuern ausserdem zwei Prozent, maximal CHF 9'300, in Abzug gebracht werden. Höchstgrenze dieses «Zweiverdienerabzugs» ist das Nebenerwerbseinkommen.

Ich bin zu meinem Lebenspartner gezogen, müssen wir nun eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen?
Nein. Im Konkubinat lebende Personen werden weiterhin als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten also jeweils getrennte Steuererklärungen. Etwas anderes gilt nur bei der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz). Weitere Informationen siehe Konkubinat.

Ich lebe mit meiner Partnerin in eingetragener Partnerschaft. Was bedeutet das steuerlich?
Die Voraussetzungen und Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft entsprechen weitgehend jenen der Ehegatten. Das gilt auch im Steuerrecht. Personen in eingetragener Partnerschaft füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Es kommen die Abzüge und Tarife für verheiratete Personen zur Anwendung.


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