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Besteuerung nach dem Aufwand

Ist es richtig, dass bei nach dem Aufwand besteuerten Personen der fünffache Eigenmietwert als steuerbares Einkommen gilt?
Nein. Das steuerbare Einkommen richtet sich bei diesen Personen nach dem Lebensaufwand. Es wird also konkret ermittelt, in welchen Lebensverhältnissen diese Personen leben. Der fünffache Eigenmietwert stellt lediglich eine Untergrenze dar, die in keinem Fall unterschritten werden darf.


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