Ausländer/in
Ich bin Ausländer und wohne in Bern. Wie werde ich besteuert?
Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) deklarieren ihr Einkommen und Vermögen mit einer normalen Steuererklärung im ordentlichen Veranlagungsverfahren.
Ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind für ihr Erwerbseinkommen an der Quelle steuerpflichtig. Das Erwerbseinkommen wird an der Quelle d.h. beim Arbeitgeber besteuert. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und der Steuerbehörde abzuliefern. Weitere Informationen: •Erläuterungen.
Ich bin Franzose, arbeite in Biel und wohne in Frankreich. Ich kehre täglich nach Frankreich zurück. Wie werde ich besteuert?
Als französischer Grenzgänger unterliegen Sie dem sog. Meldeverfahren. Nur bei Personen, die während der Woche im Kanton Bern bleiben, erfolgt die Besteuerung an der Quelle. Weitere Informationen zum Meldeverfahren: Merkblatt Q10.
Ich bin Deutscher, arbeite in Burgdorf und wohne in Deutschland. Ich kehre täglich nach Deutschland zurück. Wie werde ich besteuert?
Ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, beispielsweise deutsche Grenzgänger, sind hier für bestimmte Einkünfte an der Quelle steuerpflichtig. Dazu zählen unter anderem die in der Schweiz erzielten Erwerbseinkünfte. Weitere Informationen: Merkblatt Q2 und • Erläuterungen.
Ich bin Ausländer und arbeite unter der Woche in Bern. An den Wochenenden kehre ich an meinen Wohnsitz im Ausland zurück. Wie werde ich besteuert?
Ausländische Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, wie beispielsweise sogenannte internationale Wochenaufenthalter, sind hier für bestimmte Einkünfte an der Quelle steuerpflichtig. Dazu zählen unter anderem die in der Schweiz erzielten Erwerbseinkünfte. Weitere Informationen: Merkblatt Q3.
Ich bin Ausländer und seit kurzem mit einer Schweizerin verheiratet. Werde ich weiterhin an der Quelle besteuert?
Nein. Dem Steuerabzug an der Quelle nicht unterstellt bzw. aus der Quellensteuer entlassen werden Personen, die mit einer Person verheiratet sind, die das Schweizerbürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzt.
Ich bezahle Quellensteuer. Kann ich Beiträge an die Säule 3a trotzdem steuerlich zum Abzug bringen?
Ja. Quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können bis spätestens 31. März des Folgejahres schriftlich bei der Wohngemeinde eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn sie im Quellensteuerverfahren nicht berücksichtigte gesetzliche Abzüge (wie Alimente, Weiterbildungskosten, Einzahlungen in Säule 3a, usw.) geltend machen wollen. Quellenbesteuerte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz können eine Tarifkorrektur beantragen.
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