Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Finanzdirektion Startseite


Navigation



Abzüge

Kann ich die geschuldete Bundessteuer vom abgelaufenen Steuerjahr vom Vermögen abziehen?
Ja, die Steuerbehörden lassen diesen Abzug zu, auch wenn die Rechnung erst im laufenden Jahr verschickt wurde. Dies darum, weil die Schuld das letzte Jahr betrifft. Ein Abzug ist auch möglich für die Ratenrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern des Vorjahres, wenn diese noch nicht bezahlt wurden.

Ich war das ganze Jahr arbeitslos und habe Taggelder bezogen. Kann ich die Beiträge an die Säule 3a in Abzug bringen?
Ja. Die Höhe des Abzuges ist davon abhängig, ob Beiträge an die berufliche Vorsorge (2. Säule) geleistet wurden oder nicht. Wurden Beiträge an die berufliche Vorsorge entrichtet, so können in der Steuerperiode 2012 maximal CHF 6682 in Abzug gebracht werden. Sind keinerlei Beiträge an die berufliche Vorsorge entrichtet worden, so können höchstens 20% des Erwerbsersatzeinkommens, maximal aber CHF 33'408 in Abzug gebracht werden. Mit der Aussteuerung (Ansprüche auf Arbeitslosentaggelder fallen weg) entfällt jedoch die steuerliche Abzugsberechtigung der getätigten Einzahlungen. Weitere Informationen siehe Säule 3a

Ich beziehe für das laufende Jahr eine IV-Rente von 100% und bezahle in diesem Jahr keine Beiträge an eine Pensionskasse. Wie viel darf ich maximal für Einzahlungen in die Säule 3a in Abzug bringen?
Für die Bildung einer Säule 3a ist vorausgesetzt, dass der Vorsorgenehmer erwerbstätig ist sowie für das Erwerbseinkommen in der Schweiz der AHV/IV-Pflicht untersteht. IV-Rentenbezüger, welche kein Erwerbseinkommen erzielen, können nur Beiträge an die 3. Säule a leisten, wenn sie die Erwerbstätigkeit nicht gänzlich, sondern nur vorübergehend unterbrochen haben. Sobald sie jedoch auf Dauer invalid geworden sind, können keine Beiträge mehr geleistet und steuerlich in Abzug gebracht werden. Weitere Informationen siehe Säule 3a

Ich hatte im letzten Jahr kein Erwerbseinkommen, sondern bezog ein IV-Taggeld und machte eine berufliche Umschulung. Kann ich die Umschulungskosten in Abzug bringen?
Die Umschulungskosten können Sie nur abziehen, wenn die Berufsumstellung durch äussere Umstände (Krankheit, Unfall, Umstrukturierung beim Arbeitgeber) veranlasst und/oder ärztlich verordnet worden ist und während der Zeit der Umschulung ein Erwerbseinkommen erzielt worden ist. Das ist jedoch bei Ihnen nicht der Fall. IV-Taggelder sind ein Ersatzeinkommen.

Kann der Beitrag an die Säule 3a in dem Jahr noch abgezogen werden, in dem die Pensionierung erfolgt?
Ja. Die geleisteten Beiträge können bis zum in der jeweiligen Steuerperiode geltenden Maximalbetrag abgezogen werden. Weitere Informationen siehe Säule 3a

Wie viel kann ich von meinen Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich abziehen?
In der Steuererklärung sind u.a. Einzahlungen in die Pensionskasse (z.B. Einkauf) und in eine Einrichtung der gebundenen Selbstvorsorge, d.h. einer Säule 3a abzugsberechtigt. Weitere Informationen siehe Säule 3a

Kann man die Kosten für eine Brille abziehen?
Ja, Brillenkosten können Sie, sofern nicht durch die Krankenkassen getragen, unter Ziffer 5.4 als Krankheitskosten geltend machen.

Für welche Kinder ist ein Kinderabzug möglich?
Ein Kinderabzug kann vorgenommen werden für jedes Kind, das am 31. Dezember des Steuerjahres - minderjährig ist (d.h. weniger als 18 Jahre alt ist) oder - volljährig ist, sofern es noch in der beruflichen Erstausbildung steht und unterstützungsbedürftig ist. Als unterstützungsbedürftig gelten Kinder, deren eigenes Einkommen (inkl. Ersatzeinkommen, Stipendien usw., jedoch ohne Kinderalimente) CHF 24‘000 pro Jahr nicht übersteigt. Der Abzug wird bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt und ist aus der Veranlagungsverfügung ersichtlich. Weitere Informationen siehe Kinder.

Unser 16-jähriger Sohn hat soeben eine Lehre begonnen. Müssen wir seinen Lehrlingslohn versteuern?
Nein. Das Einkommen und Vermögen von minderjährigen Kindern (Stichtag 31.12.), ist zwar in der Steuererklärung der Eltern zu erfassen. Das gilt aber nicht für Erwerbseinkünfte. Wenn also das minderjährige Kind einen Lehrlingslohn oder ein anderes Erwerbseinkommen (z.B. Ferienjob) erzielt hat, ist dieses Erwerbseinkommen in einer eigenen Steuererklärung des Kindes zu deklarieren. Minderjährige Kinder werden deshalb bereits ab dem 16. Altersjahr aufgefordert, eine eigene Steuererklärung einzureichen. Wenn das minderjährige Kind noch kein Erwerbseinkommen erzielt hat, ist die Steuererklärung nur zu unterzeichnen und «leer» einzureichen. Weitere Informationen siehe Kinder.

Unsere Tochter ist in Ausbildung und erhält ein Stipendium. Kann ich den Kinderabzug geltend machen?
Ja, aber nur, wenn Ihre volljähriger Tochter im betreffenden Steuerjahr unterstützungsbedürftig war und insgesamt (inklusive Stipendium) ein Einkommen von weniger als CHF 24‘000 erzielt hat. Bei minderjährigen Kindern ist der Kinderabzug in jedem Fall zulässig. Weitere Informationen siehe Kinder.

Unsere 19-jährige Tochter studiert jetzt an der Uni. Wir geben ihr u.a. Geld für eine kleine Wohnung während der Woche, ein Sackgeld, bezahlen die Semestergebühren, haben ihr ein Laptop gekauft und bezahlen ihre Krankenkasse. Welche Abzüge können wir machen?
Wenn das Einkommen Ihrer Tochter unter CHF 24‘000 (Bruttoeinkommen) liegt, können Sie den Kinderabzug in der Höhe von CHF 6'500 (CHF 6'400 für Bundessteuer) vornehmen. Darüber hinaus können Sie für die nachgewiesenen Kosten für auswärtige Ausbildung einen Abzug in der Höhe von maximal CHF 6’200 vornehmen. Für die Krankenkassenprämien, die Sie für Ihre Tochter bezahlt haben, können Sie zudem bis zum Betrag von CHF 700 (Kantons- und Gemeindesteuer) bzw. CHF 700 (Bundessteuer) einen höheren Versicherungsabzug vornehmen. Weitere Informationen siehe Kinder.

Meine Tochter hat Ende Juli letzten Jahres die Lehre beendet. Kann ich den vollen Kinderabzug noch beanspruchen?
Nein. Der Kinderabzug ist ein typischer «Stichtagabzug». Weil die Tochter am 31. Dezember des abgelaufenen Steuerjahrs volljährig und nicht mehr in der Erstausbildung war, fällt der Kinderabzug für das ganze Jahr weg. Eine Aufteilung ist nicht möglich. Falls Sie Ausbildungskosten für die Tochter bezahlt haben, können Sie diese aber noch geltend machen. Sie sind im Formular 2 aufzuführen, der Abzug beträgt maximal CHF 6’200. Weitere Informationen siehe Kinder.

Welche Weiterbildungskosten kann ich abziehen?
Antwort: Sie können jene Kosten in Abzug bringen, die der Auffrischung oder Vertiefung Ihrer Berufskenntnisse dienen und zur Ausübung Ihres gegenwärtigen Berufs notwendig sind. Die Weiterbildungskosten können jedoch nur dann abgezogen werden, wenn Sie im gleichen Steuerjahr ein Erwerbseinkommen erzielt haben. Siehe Aus- & Weiterbildung.

Wann kann ich meine Umschulungskosten abziehen?
Sie können jene Umschulungskosten abziehen, die für eine Berufsumstellung notwendig sind und nicht von Dritten (Arbeitgebern, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung usw.) getragen werden oder nicht durch Stipendien finanziert werden. Die Berufsumstellung muss allerdings durch äussere Umstände (Betriebsumstrukturierung, Krankheit, Unfall) ausgelöst und/oder ärztlich verordnet worden sein. Siehe Aus- & Weiterbildung.

Ich will einen neuen Beruf erlernen und beginne als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Ausbildungslehrgang. Kann ich diese Kosten in Abzug bringen?
Ausbildungskosten für einen neuen Beruf sind steuerlich nicht abziehbar. Abziehbar sind nur die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf anfallenden Weiterbildungskosten. Siehe Aus- & Weiterbildung.


Weitere Informationen

Kurze Videos zeigen Ihnen wie es geht.

Vertiefte Informationen zu allen Steuerthemen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kontaktformular

Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern

Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz

Situationsplan

Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)

Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr

Über uns

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/steuern/ratgeber/fragen_und_antworten/abzuege