Pensionierung
Geht eine steuerpflichtige Person in Pension, bezieht sie ab diesem Zeitpunkt eine Rente oder Pension als Einkommen, das zu versteuern ist. Geht diese Person im Verlaufe des Jahres in Rente, d.h. während der Steuerperiode, dann deklariert sie in der Steuererklärung einerseits das Erwerbseinkommen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, andererseits die neu ausbezahlte Rente und Pension einer Vorsorgeeinrichtung bis zum 31. Dezember des Steuerjahres.
Renten und Pensionen sind mit dem vollen Betrag zu deklarieren. Für Renten, die nicht zu 100% steuerbar sind, berechnet die Steuerverwaltung den steuerbaren Anteil der Rente von Amtes wegen. Der entsprechende Prozentsatz ist in der •Wegleitung zu finden. Der steuerbare Anteil wird in der Veranlagungsverfügung ausgewiesen. Neu fliessende Renten und Pensionen aus der 2. Säule sind immer zu 100% steuerbar.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie unter Fragen & Antworten zu Pensionierung sowie zu Vorsorge.
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