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Lotteriegewinn

Lotterie- und Totogewinne werden besteuert. Die Deklaration dieses Einkommens erfolgt mit der ordentlichen Steuererklärung. Legen Sie bitte der Steuererklärung immer die Originalbelege bei.

Unter Lotteriegewinne fallen Gewinne aus Lotterie, Swiss-Lotto, Euro-Millions, Sport-Toto, PMU, Wettbewerben, Bar- und Naturalgewinnen (z.B. Edelmetalle, Schmuck, Reisen, Autos und Fahrräder, Gebrauchsgegenstände und Einrichtungen aller Art) usw.

Steuerbelastung

Kanton

Diese Gewinne werden beim Kanton und bei der Gemeinde nach Abzug einer Pauschale von 5% für die Einsätze zu einem festen Satz von je 10% besteuert. Die allfällige Kirchensteuer beträgt 8% der Kantonssteuer. Betragen die Gewinne nach Abzug der Pauschale von 5% weniger als CHF 5’200, dann sind sie steuerfrei. Sind mehrere Personen gemeinsam an einem Gewinn beteiligt, so gilt die Freigrenze für jede beteiligte Person.

Bund

Diese Gewinne werden nach Abzug nachweisbarer Einsätze (höchstens bis zum Betrag der entsprechenden Gewinne) zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.

Die gesamte Steuerbelastung für Kanton, Gemeinde, Kirche und Bund bleibt immer unter dem Verrechnungssteuersatz von 35%, weshalb sich eine korrekte Deklaration in jedem Fall lohnt.


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