Konkubinat
Im Konkubinat lebende Personen werden als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten jeweils getrennte Steuererklärungen. Der «Abzug für Alleinstehende» ist in diesem Fall nicht zulässig.
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Merkblatt 6 - Trennung / Scheidung / Konkubinat (PDF, 118 KB, 1 Seite)
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie unter
Fragen & Antworten zu Heirat, Eingetragene Partnerschaft sowie Konkubinat.
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