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Steuerteilung zwischen den Gemeinden

Einkommen und Vermögen aus der Liegenschaft sind in jener Gemeinde steuerbar, in welcher sich die Liegenschaft befindet. Befindet sich der Wohnsitz in einer anderen Gemeinde, kommt es zu einer Steuerteilung zwischen den Gemeinden. Das gilt für die Verkäuferinnen oder Verkäufer einer bisher selbst bewohnten Liegenschaft, wenn sie nach dem Verkauf der Liegenschaft den Wohnsitz in eine andere Gemeinde wechseln. Es betrifft aber auch die Käuferinnen und Käufer von Liegenschaften, welche den bisherigen Wohnsitz behalten. Die Steuerteilung zwischen den beteiligten Gemeinden wird von Amtes wegen vorgenommen.


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