Heirat
Das Einkommen und Vermögen von Ehegatten ist in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Heirat ist für das ganze Jahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für das Steuerjahr gilt der Zivilstand am Stichtag des 31. Dezembers.
Konkret heisst das beispielsweise:
Steuerpflichtige Personen, die am 31.12. verheiratet und ungetrennt sind, erhalten eine gemeinsame Steuererklärung, in der die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau zu deklarieren sind. Auch wenn das Datum der Heirat im Laufe des Kalenderjahres liegt, sind die Partner für das ganze Steuerjahr als Ehepaar steuerpflichtig. Bis zur Heirat erhalten die Partner getrennte Steuerrechnungen, nach der Veranlagung werden diese zusammengelegt. Die als ledig bezahlten Steuerraten von Frau und Mann werden in der Schlussabrechnung der gemeinsamen Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Liegt am 31. Dezember ein anderer Zivilstand als verheiratet und ungetrennt vor, wird eine individuelle Steuererklärung zugestellt.
Hinweis
Weitere Informationen finden Sie unter
Fragen & Antworten zu Heirat, Eingetragene Partnerschaft sowie Konkubinat.
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