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Erbschaft und Schenkung

Die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Kanton Bern basiert auf dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Erbschaften und Schenkungen an Nachkommen und Ehegatten sind im Kanton Bern steuerfrei. Erbschaften und Schenkungen an andere Personen sind im Kanton Bern steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist immer der Empfänger der Erbschaft oder Schenkung.

Wichtig zu wissen: Im Kanton Bern sind nur Schenkungen und Erbschaften steuerbar, welche entweder von Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern stammen oder bernische Liegenschaften betreffen. Hat die verstorbene bzw. schenkende Person ihren Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland und handelt es sich bei der Erbschaft bzw. Schenkung nicht um eine bernische Liegenschaft, ist im Kanton Bern keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer geschuldet.

Erbschaften und Schenkungen sind im Umfang von CHF 12'000 steuerfrei. Dieser Freibetrag wird aber nur einmal gewährt, wenn jemand innert 5 Jahren mehrere Zuwendungen von derselben Person erhält.

Die geschuldete Steuer hängt von der Höhe der Erbschaft oder Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad der empfangenden Person ab. Siehe Angaben zur Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Wer eine Schenkung oder Erbschaft erhalten hat, hat dies spätestens bis am 31. März des Folgejahres mit dem amtlichen Formular bei der kantonalen Steuerverwaltung, Erbschafts- und Schenkungssteuer, zu melden. Beim Ausfüllen der Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuern ist auf die Erbschaft bzw. Schenkung hinzuweisen.

Hinweis

Weitere Informationen finden Sie unter Fragen & Antworten zu
Erbschaft & Schenkung und unter Todesfall.


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