Personalrecht
Die gesetzlichen Grundlagen für die Anstellungsbedingungen des Kantonspersonals (Personalgesetz und Verordnungen) sind in der •bernischen Gesetzessammlung (BELEX) abrufbar. Im einzelnen sind dies:
•Personalgesetz (153.01)
•Personalverordnung (153.011.1)
•Stellenvermittlungsverordnung (153.011.2)
Erläuterungen zu diesen Erlassen finden Sie in der •Wissensdatenbank Personalrecht (WDB). Diese enthält ein Stichwortverzeichnis, Kommentare und Hinweise aus der Praxis zu einzelnen Bestimmungen sowie weiterführende Verlinkungen.
Hinweis
Auf der Seite der Staatskanzlei "Ein Kanton - zwei Sprachen" finden Sie die kantonaleTerminologiedatenbank. Das «elektronische Wörterbuch» der bernischen Rechts- und Verwaltungssprache enthält rund 9 000 zweisprachige, deutsch-französische Terminologieeinträge über Benennungen, die in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) zu finden sind, sowie die entsprechenden Erklärungen.
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Personalamt des Kantons Bern
Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
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