Krankentaggeld
Für die Kantonsangestellten besteht eine Krankentaggeldversicherung bei der SWICA. Die Versicherungsprämie geht je zu 50% zu Lasten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
•Orientierung über die Krankentaggeldversicherung (PDF, 108 KB, 4 Seiten)
Krankmeldung
Dauert eine Krankheit bereits gegen 30 Tage an und ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten zu rechnen, ist durch die personalverantwortliche Stelle das "Formular Krankmeldung/Taggeldanspruch" auszufüllen und an das Personalamt weiterzuleiten.
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars finden Sie in den "Erläuterungen über die Administration der Krankmeldungen".
Die erkrankten Mitarbeitenden erhalten von der Krankentaggeldversicherung die "Taggeldkarte" und lassen regelmässig eine monatlich durch den Arzt aktualisierte und visierte Kopie dem Personalamt zukommen. Dadurch ist eine pünktliche Zahlung der Taggelder gewährleistet.
Austritt aus dem Kantonsdienst
Bei Austritt besteht in der Regel die Möglichkeit, in die Krankentaggeld-Einzelversicherung überzutreten. Austretende füllen das "Formular Austrittsmeldung aus der Krankentaggeldversicherung" aus und senden es via Personalamt an die Taggeldversicherung.
Die Einzelheiten über den Übertritt, bzw. das Vorgehen bei Krankheit bei Austritt, sind im "Merkblatt Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus dem Kantonsdienst" enthalten. Ein weiteres "Merkblatt zur Austrittsmeldung" hat uns die SWICA zur Verfügung gestellt.
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Formular Krankmeldung/Taggeldanspruch (Excel, 61 KB)Erläuterungen über die Administration der Krankmeldungen (PDF, 33 KB, 1 Seite)Taggeldkarte (Word, 162 KB, 1 Seite)Formular Austrittsmeldung aus der Krankentaggeldversicherung (PDF, 51 KB, 1 Seite)Merkblatt SWICA Austrittsmeldung (PDF, 22 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Personalamt des Kantons Bern
Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
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Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)