Mutterschaftsurlaub
Spätestens am Tag der Geburt und frühestens 2 Wochen vor dem mutmasslichen Geburtstermin können Sie Ihren Mutterschaftsurlaub antreten. Der Urlaub beträgt 16 Wochen. Das Gehalt wird zu 100% des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der fünf Monate vor Beginn des Anspruchs ausgerichtet. Das "Merkblatt für das Kantonspersonal Mutterschaftsentschädigung" enthält weitere Informationen.
Mutter und Vater haben auf Gesuch hin Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 6 Monaten, sofern der ordentliche Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Im Merkblatt „Ich erwarte ein Kind. Welche Fragen muss ich klären?“ erhalten Sie weitere wertvolle Tipps rund um den Mutterschaftsurlaub.
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Merkblatt für das Kantonspersonal Mutterschaftsentschädigung (PDF, 41 KB, 2 Seiten)Merkblatt "Ich erwarte ein Kind. Welche Fragen muss ich klären?" (PDF, 52 KB, 3 Seiten)
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Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
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