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Mutterschaftsurlaub

Spätestens am Tag der Geburt und frühestens 2 Wochen vor dem mutmasslichen Geburtstermin können Sie Ihren Mutterschaftsurlaub antreten. Der Urlaub beträgt 16 Wochen. Das Gehalt wird zu 100% des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der fünf Monate vor Beginn des Anspruchs ausgerichtet. Das "Merkblatt für das Kantonspersonal Mutterschaftsentschädigung" enthält weitere Informationen.

Mutter und Vater haben auf Gesuch hin Anspruch auf unbezahlten Urlaub von bis zu 6 Monaten, sofern der ordentliche Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Im Merkblatt „Ich erwarte ein Kind. Welche Fragen muss ich klären?“ erhalten Sie weitere wertvolle Tipps rund um den Mutterschaftsurlaub.


Weitere Informationen

Hier finden Sie offene Stellen beim Kanton Bern als Arbeitgeber.

Der Kanton Bern ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber

Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
Kontaktformular

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Montag - Freitag
08.30 - 11.30 
14.00 - 16.30

Besprechungen vereinbaren Sie bitte im Voraus telefonisch.

Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/versicherungen/Geburtsurlaub