Berufliche Vorsorge
Die Berufliche Vorsorge ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer. Sie wird von Vorsorgeeinrichtungen (autonomen Pensionskassen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Sammelstiftungen) durchgeführt, die rechtlich selbständig und insbesondere vom Arbeitgeber unabhängig sind.
Die Bernische Pensionskasse BPK und die Bernische Lehrerversicherungskasse BLVK sind zwei solche Vorsorgeeinrichtungen. Beide sind grundsätzlich unabhängig und treffen die Entscheidungen im Rahmen ihrer Reglemente selbständig. An der Spitze der BPK und der BLVK stehen Verwaltungskommissionen, die sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern zusammensetzen.
Die Grundlagen der beruflichen Vorsorge sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge festgelegt. Dieses Gesetz enthält die Minimalvor- schriften, die von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen zwingend erfüllt werden müssen. Darüber hinaus besteht aber viel Raum zur Ausgestaltung der Vorsorge. So haben die Vorsorgeeinrichtungen recht grosse Freiheit in der Wahl ihrer Anlagestrategie. Klar im Vordergrund stehen dabei die Anlage, Investition in „sichere“ Wertschriften wie Obligationen, Kassascheine, dann Liegenschaften und Grundstücke und erst mit einem grossen Abstand in „unsichere“ Titel wie Aktien und Partizipationsscheine.
Finanziert wird die berufliche Vorsorge durch die Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Kapitalertrag aus den Anlagen.
Hinweis
Informationen zum Projekt Futura finden Sie neu auf der Internetseite der Erziehungsdirektion unter www.erz.be.ch/futura.
Am 30. Juni 2010 hat der Regierungsrat mit RRB 974/2010 infolge Rücktritt des Finanzdirektors und Gesamtprojektleiters eine Neuregelung der Projektorganisation beschlossen und den Zeitplan angepasst. Neu führt die Erziehungsdirektion des Kantons Bern die Arbeiten im Rahmen der neuen Projektorganisation weiter mit dem Ziel, Voraussetzungen zu schaffen, dass der Regierungsrat eine Gesetzgebung zu Handen des Grossen Rates verabschieden kann.
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