Gleichstellung
Der Kanton Bern als Arbeitgeber ist sich seiner Vorbildrolle bewusst und setzt sich für gleichstellungs- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein. Er erachtet die Gleichstellung zwischen Frau und Mann am Arbeitsplatz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern auch als Vorteil für die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Die Gleichstellungsrichtlinien bilden dazu die Grundlage.
Der Regierungsrat hat die •Gender-Konferenz beauftragt, die Gleichstellungsaktivitäten der Verwaltung zu koordinieren und die Direktionen bei der Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien zu unterstützen. Alle Direktionen sind mit mindestens einer Person, die bei der Umsetzung der Richtlinien eine führende Verantwortung trägt (z.B. Führungskräfte, Personalverantwortliche) in der Gender-Konferenz vertreten.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet. •Weitere Informationen.
Für die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und die Beseitigung von Diskriminierung ist die •Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern (FGS) zuständig.
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Gleichstellungsfragen
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