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Gleichstellung

Der Kanton Bern als Arbeitgeber ist sich seiner Vorbildrolle bewusst und setzt sich für gleichstellungs- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein. Er erachtet die Gleichstellung zwischen Frau und Mann am Arbeitsplatz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern auch als Vorteil für die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber. Die Gleichstellungsrichtlinien bilden dazu die Grundlage.

Der Regierungsrat hat die Gender-Konferenz beauftragt, die Gleichstellungsaktivitäten der Verwaltung zu koordinieren und die Direktionen bei der Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien zu unterstützen. Alle Direktionen sind mit mindestens einer Person, die bei der Umsetzung der Richtlinien eine führende Verantwortung trägt (z.B. Führungskräfte, Personalverantwortliche) in der Gender-Konferenz vertreten.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet. Weitere Informationen.

Für die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen und die Beseitigung von Diskriminierung ist die Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern (FGS) zuständig.


Weitere Informationen

Hier finden Sie offene Stellen beim Kanton Bern als Arbeitgeber.

Der Kanton Bern ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber

Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Gleichstellungsfragen
Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 38
Fax 031 633 45 91
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gleichstellung