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Zulagen / Spesen

Familien- und Betreuungszulagen

Familienzulagen

Mitarbeitende haben für Kinder bis zum 16. Altersjahr Anspruch auf eine Kinderzulage von Fr. 230.-- pro Monat. Ab dem 16. Altersjahr und bis zum Abschluss einer Ausbildung, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres wird eine Ausbildungszulage von Fr. 290.-- pro Monat ausbezahlt. Es werden – unabhängig vom Beschäftigungsgrad – die vollen Beträge ausgerichtet, d.h. auch Teilzeitangestellte haben Anspruch auf Fr. 230.-- resp. Fr. 290.--

Familienzulagen - Gesetzestexte

Betreuungszulage

Mitarbeitende mit Anspruch auf Familienzulagen erhalten zusätzlich eine Betreuungszulage. Diese beträgt für ein zulageberechtigtes Kind monatlich Fr. 250--, für zwei Kinder total Fr. 180.--, für drei Kinder Fr. 110.-- und für vier Kinder Fr. 40.--. Eltern mit mehr als vier zulageberechtigten Kindern erhalten keine Betreuungszulage. Die Betreuungszulage wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50 Prozent und zwei zulageberechtigten Kindern haben beispielsweise Anspruch auf eine Betreuungszulage von Fr. 90.--.

Betreuungszulagen und Gesetzestexte

  

Informationsblatt zur Neuregelung der Kinder-, Ausbildungs- und Betreuungszulagen (PDF, 46 KB, 2 Seiten)

Sozialzulagen - Antrags- und Mutationsformular (Word, 45 KB, 2 Seiten)

Sozialzulagen - Antrags- und Mutationsformular (PDF, 106 KB, 2 Seiten)

  

 

 

Weitere Zulagen

Funktionsbezogene Zulagen

Mitarbeitende, die zeitlich befristet, aber länger als drei Monate zusätzliche Aufgaben übernehmen (z.B. infolge Krankheit eines Arbeitskollegen), erhalten zusätzlich zum Gehalt eine einmalige oder monatliche Funktionszulage. Diese Zulage entfällt nach dem Wegfall der Voraussetzungen.

Arbeitsmarktzulage

Auf Grund der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kann der Regierungsrat für einzelne Berufsgruppen oder Funktionen befristet zusätzlich zum Gehalt eine Zulage ausrichten.

vgl. Rechtsgrundlagen in der Wissensdatenbank (WDB): Arbeitsmarktzulage und Funktionsbezogene Zulagen

Spesen

Entschädigungen für Unterkunft, Mahlzeiten, Fahrauslagen usw. finden Sie im Ansatz-RRB geregelt (PDF, 499 KB, 9 Seiten).


Weitere Informationen

Hier finden Sie offene Stellen beim Kanton Bern als Arbeitgeber.

Der Kanton Bern ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber

Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
Kontaktformular

Wir sind für Sie da von:
Montag - Freitag
08.30 - 11.30 
14.00 - 16.30

Besprechungen vereinbaren Sie bitte im Voraus telefonisch.

Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/ZulagenSpesen