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Gehalt

Das Gehaltssystem für das bernische Kantonspersonal ist im Personalgesetz und in der Personalverordnung geregelt. Es basiert auf einem Einklassensystem, d.h. jede der in der kantonalen Verwaltung vorkommenden Funktionen ist einer der 30 Gehaltsklassen zugeordnet. Welche Funktion in welche Gehaltsklasse eingereiht wird, ist im Anhang I zur Personalverordnung (PDF, 155 KB, 13 Seiten)festgelegt und in den so genannten Richtlinien des Personalamtes konkretisiert:

Richtpositionsumschreibungen (RPU) (PDF, 407 KB, 70 Seiten)

Jede der 30 Gehaltsklassen ist zusammengesetzt aus dem Grund- oder Funktionsgehalt (100%) sowie 80 Gehaltsstufen von je 0,75%. Das Maximalgehalt beträgt in jeder Klasse 160% des Grundgehalts. Dem Grundgehalt vorangestellt sind 12 Einstiegsstufen von je 0,75%. Die Einstiegsstufen kommen zur Anwendung, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wenig Berufserfahrung angestellt werden, vgl.

Einstiegsstufenverordnung ESV

Im Ansatz-RRB werden weitere Gehälter (Lernende, Praktikanten etc.) und die Entschädigungen für das Kantonsprsonal festgelegt:

Ansatz-RRB (PDF, 499 KB, 9 Seiten)

Die Frankenwerte der Klassen und Stufen sind in der Gehaltsklassentabelle festgehalten. Der Aufstieg in den Gehaltsstufen erfolgt entsprechend den Resultaten der jährlich durchgeführten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeurteilung.

Ausführlichere Informationen finden Sie in der Broschüre Das Gehaltssystem des Kantons Bern - Wie es aufgebaut ist und wie es funktioniert (PDF, 170 KB, 16 Seiten). Hinweis: Die Seiten 12 und 13 (PDF, 35 KB, 2 Seiten) wurden aufgrund der Einführung einheitlicher Familienzulagen und Änderungen in der Personalverordnung per 1. Januar 2009 aktualisiert. "Vorstufen" werden in der aktuellen Gesetzgebung zudem "Einstiegsstufen" genannt (Seiten 4, 5 und 8.


Weitere Informationen

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Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
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Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt