Jahresarbeitszeit
Die Neuerungen und Grundsätze der Jahresarbeitszeit (JAZ)
Mit der Einführung der JAZ wird der Spielraum für die Gestaltung der Arbeitszeit wesentlich ausgeweitet. Dies bringt sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Arbeitgeber Vorteile: Die Mitarbeitenden können, ihre Berufstätigkeit besser auf Ansprüche der Familie oder auf individuelle Ziele (z.B. Weiterbildung) abstimmen. Der Arbeitgeber kann die Schwankungen der Arbeitsbelastung besser auffangen und damit auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden abstimmen.
Dann arbeiten, wenn es Arbeit gibt
Nicht mehr die monatliche Arbeitszeit ist massgebend. Der Betrachtungshorizont wird auf das ganze Jahr ausgedehnt. Gibt es viel zu tun, wird länger als die üblichen 42 Wochenstunden gearbeitet. Die zu viel geleisteten Stunden können in Perioden mit geringerer Arbeitsbelastung kompensiert werden. Mit der Jahresarbeitszeit wird angestrebt, über die Sollarbeitszeit hinaus gehende Zeitguthaben auf ein Minimum zu beschränken.
Ansprechzeiten statt Blockzeiten
Es müssen nicht immer alle Mitarbeitenden anwesend sein. Wichtig ist, dass der Betrieb innerhalb festgelegter Ansprechzeiten funktioniert. Die Teams müssen sich untereinander und mit ihrem Vorgesetzten absprechen und sicherstellen, dass die anfallende Arbeit erledigt und die externen und internen Kontakte gewährleistet sind.
Kontrolle mit Ampelsteuerung
Idealerweise sollten die Zeitkonti aller Mitarbeitenden am Jahresende ausgeglichen sein. Dies ist je nach Betrieb nicht immer möglich. Eine monatliche Kontrolle der Zeitkonti mit dem Instrument der Ampelsteuerung hilft, den Überblick zu behalten und bei Bedarf zu handeln.
Grenzen der Arbeit
Grundsätzlich darf pro Tag maximal zwölf Stunden gearbeitet werden. Pro Woche sind maximal 50 Stunden zulässig. Neu kann mit dem Einverständnis des Vorgesetzten freiwillig bis 23 Uhr und auch am Samstag gearbeitet werden. Dies sollte jedoch nicht zur Regel werden.
Die verbindlichen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Broschüre •So flexibel sind die Arbeitszeiten - beim Kanton Bern (PDF, 1.1 MB, 14 Seiten) bzw. dem •JAZ-Reglement (PDF, 107 KB, 12 Seiten).
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Interview in Der Arbeitsmarktpdf (PDF, 496 KB, 4 Seiten)Zusammenfassung JAZ-Evaluationsbericht (PDF, 39 KB, 3 Seiten)Artikel Volkswirtschaft (PDF, 244 KB, 4 Seiten)
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