Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Finanzdirektion Startseite


Navigation



Jahresarbeitszeit

Die Neuerungen und Grundsätze der Jahresarbeitszeit (JAZ)

Mit der Einführung der JAZ wird der Spielraum für die Gestaltung der Arbeitszeit wesentlich ausgeweitet. Dies bringt sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Arbeitgeber Vorteile: Die Mitarbeitenden können, ihre Berufstätigkeit besser auf Ansprüche der Familie oder auf individuelle Ziele (z.B. Weiterbildung) abstimmen. Der Arbeitgeber kann die Schwankungen der Arbeitsbelastung besser auffangen und damit auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden abstimmen.

Dann arbeiten, wenn es Arbeit gibt

Nicht mehr die monatliche Arbeitszeit ist massgebend. Der Betrachtungshorizont wird auf das ganze Jahr ausgedehnt. Gibt es viel zu tun, wird länger als die üblichen 42 Wochenstunden gearbeitet. Die zu viel geleisteten Stunden können in Perioden mit geringerer Arbeitsbelastung kompensiert werden. Mit der Jahresarbeitszeit wird angestrebt, über die Sollarbeitszeit hinaus gehende Zeitguthaben auf ein Minimum zu beschränken.

Ansprechzeiten statt Blockzeiten

Es müssen nicht immer alle Mitarbeitenden anwesend sein. Wichtig ist, dass der Betrieb innerhalb festgelegter Ansprechzeiten funktioniert. Die Teams müssen sich untereinander und mit ihrem Vorgesetzten absprechen und sicherstellen, dass die anfallende Arbeit erledigt und die externen und internen Kontakte gewährleistet sind.

Kontrolle mit Ampelsteuerung

Idealerweise sollten die Zeitkonti aller Mitarbeitenden am Jahresende ausgeglichen sein. Dies ist je nach Betrieb nicht immer möglich. Eine monatliche Kontrolle der Zeitkonti mit dem Instrument der Ampelsteuerung hilft, den Überblick zu behalten und bei Bedarf zu handeln.

Grenzen der Arbeit

Grundsätzlich darf pro Tag maximal zwölf Stunden gearbeitet werden. Pro Woche sind maximal 50 Stunden zulässig. Neu kann mit dem Einverständnis des Vorgesetzten freiwillig bis 23 Uhr und auch am Samstag gearbeitet werden. Dies sollte jedoch nicht zur Regel werden.

Die verbindlichen Bedingungen entnehmen Sie bitte der Broschüre So flexibel sind die Arbeitszeiten - beim Kanton Bern (PDF, 1.1 MB, 14 Seiten) bzw. dem JAZ-Reglement (PDF, 107 KB, 12 Seiten).

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Hier finden Sie offene Stellen beim Kanton Bern als Arbeitgeber.

Der Kanton Bern ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber

Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
Kontaktformular

Wir sind für Sie da von:
Montag - Freitag
08.30 - 11.30 
14.00 - 16.30

Besprechungen vereinbaren Sie bitte im Voraus telefonisch.

Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/arbeitszeit/Jahresarbeitszeit