Ferien
Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
1 bis 18 pro Kalenderjahr:
23 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird.
27 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.
32 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.
Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
19 bis 30 pro Kalenderjahr:
23 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird.
27 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.
32 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird.
Weitergehende Bestimmungen finden Sie in •Art. 144 PV
•Ferienanspruch / Ferienentschädigung 2012 (PDF, 11 KB, 1 Seite)
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Münstergasse 45
3011 Bern
Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
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Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)