Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Finanzdirektion Startseite


Navigation



Ferien

Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
1 bis 18
pro Kalenderjahr:

23 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Altersjahr vollendet wird.
27 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 50. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.

32 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 60. Altersjahr vollendet wird.

Der Ferienanspruch beträgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gehaltsklassen
19 bis 30
pro Kalenderjahr:

23 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird.
27 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird, sowie bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird.

32 Arbeitstage vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird.

Weitergehende Bestimmungen finden Sie in Art. 144 PV

  

Ferienanspruch / Ferienentschädigung 2012 (PDF, 11 KB, 1 Seite)


Weitere Informationen

Hier finden Sie offene Stellen beim Kanton Bern als Arbeitgeber.

Der Kanton Bern ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber

Kontakt

Personalamt des Kantons Bern

Münstergasse 45
3011 Bern

Tel. 031 633 43 36
Fax 031 633 43 48
Kontaktformular

Wir sind für Sie da von:
Montag - Freitag
08.30 - 11.30 
14.00 - 16.30

Besprechungen vereinbaren Sie bitte im Voraus telefonisch.

Lageplan (PDF, 202 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/arbeitszeit/Ferien