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Arbeitszeit

Grössere Autonomie und Handlungsspielräume bei der Gestaltung der Arbeit entsprechen einem allgemeinen Trend. Der Kanton Bern bietet seinen Mitarbeitenden bereits seit vielen Jahren die Gelegenheit, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Er unterstützt die Idee der „Work-Life-Balance“ durch das Angebot von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Teilzeitarbeit. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und anderen Lebensbereichen wird damit erleichtert.

Seit Anfang 2002 besteht in der kantonalen Verwaltung die Möglichkeit, unter dem Modell Jahresarbeitszeit (JAZ) zu arbeiten. Sie bietet grosse Freiräume für die betriebliche und die individuelle Gestaltung der Arbeitszeit. Mit dem Modell Langzeitkonto (LZK) wird die Philosophie des JAZ-Modells weitergeführt. Das Instrument LZK dient dazu, nicht bezogene Ferientage auf ein separates Konto zu übertragen und zu einem späteren Zeitpunkt in grösseren Blöcken zu definierten Zwecken zu verwenden.

Die Direktionen, die Staatskanzlei und die von ihnen ermächtigten Verwaltungseinheiten entscheiden in eigener Kompetenz, ob das Modell der Jahresarbeitszeit angeboten wird. Sofern die gesetzlichen Aufgaben oder die betrieblichen Verhältnisse dies erfordern, können sie sich auch für ein anderes Arbeitszeitmodell entscheiden. Nebst der JAZ kennt die kantonale Verwaltung zwei weitere Arbeitszeitmodelle mit gleitenden Arbeitszeiten (ALAMO und GLAZ).

 
Hier finden Sie alle nötigen Unterlagen zu den Arbeitszeitmodellen:


Weitere Informationen

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.fin.be.ch/de/index/personal/anstellungsbedingungen/arbeitszeit