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Kantonales Pensionskassengesetz - Regierungsrat spricht sich für finanz- und personalpolitisch tragbare Lösung aus

7. Februar 2013 - Medienmitteilung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das kantonale Pensionskassengesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das neue Gesetz soll die berufliche Vorsorge für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte langfristig sichern. Dafür braucht es sowohl ein finanzielles Engagement des Kantons als auch einen namhaften Beitrag des Personals. Die Vorlage ist als ausgewogenes Gesamtpaket konzipiert und bringt den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie eine Lösung für den Umgang mit der Unterdeckung der beiden Pensionskassen BPK und BLVK. Sie enthält je eine Variante für eine Voll- und eine Teilkapitalisierung. Der Regierungsrat bevorzugt die Teilkapitalisierung, weil diese für den Kantonshaushalt und das Personal verträglicher ist.

Teilrevision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes - Kommissionsmehrheit will keine verbindlichen Regelungen für den Gehaltsaufstieg

18. Januar 2013 - Medienmitteilung

La commission consultative du Grand Conseil bernois a adopté à l’intention du parlement le projet du Conseil-exécutif relatif à la situation salariale du personnel cantonal et du corps enseignant. Le retard salarial considérable du canton par rapport à la concurrence est incontestable à ses yeux. Contrairement au gouvernement, la majorité de la commission refuse toutefois d’inscrire au niveau de la loi des règles contraignantes pour une progression adéquate et compétitive des rémunérations du corps enseignant et du personnel cantonal. Le Conseil-exécutif devrait toutefois se voir octroyer la compétence de réduire le retard salarial lorsque le budget permet de débloquer les ressources nécessaires. La commission estime, dans son ensemble, que le texte doit être examiné conjointement avec la loi sur les caisses de pension pour créer un terrain favorable à des compromis politiques.

Lehrkräfte und Kantonspersonal - Regierungsrat verabschiedet Lohnvorlage an den Grossen Rat

7. Dezember 2012 - Medienmitteilung

Wieder ein verlässlicher Lohnaufstieg für die Lehrkräfte und das Kantonspersonal: Dieses Ziel will der Regierungsrat mit einer Änderung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte und des Personalgesetzes erreichen. Die Gesetzesvorlage legt fest, dass künftig jährlich ein bestimmter Anteil der Lohnsumme für den individuellen Gehaltsaufstieg der Lehrerschaft und des Kantonspersonals zur Verfügung steht. Damit soll beiden Personalgruppen wieder die Gehaltsentwicklung gewährt werden können, welche die heute geltenden Lohnsysteme erfordern würden. Der Regierungsrat hat die Vorlage auf Grund der Vernehmlassungsantworten in einigen Punkten angepasst und nun zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Lohnmassnahmen 2013 für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte - Rotationsgewinne ermöglichen leichte Lohnerhöhungen

6. Dezember 2012 - Medienmitteilung

Trotz der angespannten Finanzlage erhalten das bernische Kantonspersonal und die Lehrkräfte ab 2013 im Durchschnitt 0,4 Prozent mehr Lohn. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Diese Lohnerhöhung wird mit einem Teil der Rotationsgewinne finanziert, die bei Neubesetzungen von Stellen entstehen. Deshalb bleibt die Gesamtlohnsumme des Kantons gleich.

Gehaltsaufstieg 2013

4. Dezember 2012

Regierungsratsbeschlüsse zum Gehaltsaufstieg

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