Gebühren
GRUDIS Gebühren
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 24.08.2005 die Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung angepasst. Die Benutzung von GRUDIS ist ab 1.11.2005 kostenpflichtig. Die Gebühr für die Benutzung von GRUDIS gestaltet sich unabhängig von der Anzahl angemeldeter Benutzer. In der Verordnung wurde für jede Benutzergruppe ein nach dem Äquivalenzprinzip orientierter Gebührenschlüssel zugewiesen:
- Für die Banken ist es die Hypothekarsumme
- Für die Gemeinden ist es die Einwohnerzahl
- Für die Nachführungsgeometer und die Nachführungsgeometerinnen ist es die Einwohnerzahl ihrer Nachführungsgemeinden
- Für die Notare, Notarinnen, Gebäudeversicherung, die Bernische Pensionskasse und die Bernische Lehrerversicherungskasse ist es eine Pauschale
- Für die Ver- und Entsorgungswerke einen Rahmentarif
Näheres können Sie aus der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV - •BELEX 154.21, Anhang VIII, Ziffer 2.6) entnehmen.
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