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Beteiligungscontrolling

Der Bericht über das Beteiligungscontrolling im Kanton Bern enthält die konzeptionelle Grundlage für die Aufsicht des Regierungsrates gegenüber den kantonalen Unternehmen, Beteiligungen und Institutionen. Im Besonderen werden die Aufsichtskonzepte für jede Unternehmung, Beteiligung oder Institution, die Anforderungsprofile für die kantonalen Vertretungen in Verwaltungs- und Stiftungsräten sowie die Eckwerte einer systematischen Berichterstattung über diese Institutionen (Reporting) zuhanden des Regierungsrates definiert.

Der Regierungsrat hat ein allgemeines Anforderungsprofil erlassen, welches bei der Besetzung von Verwaltungs- und Stiftungsräten zur Anwendung gelangt und zwar dort, wo er Wahlbehörde ist oder Kraft seiner Mehrheitsbeteiligung faktisch alle Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmt. Bei einigen Beteiligungen, Unternehmen und Institutionen sind zusätzliche spezifische Anforderungen und Kenntnisse nötig, welche in entsprechenden spezifischen Anforderungsprofilen festgehalten sind.


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