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1% Zins für Vorauszahlungen bei den Steuern
19. Dezember 2011 Medienmitteilung
2011 konnten Steuerpflichtige im Kanton Bern erstmals verzinsliche Vorauszahlungen für die Kantons- und Gemeindesteuern leisten. Für das Steuerjahr 2012 belässt die Finanzdirektion den Vorauszahlungszins unverändert bei 1 Prozent. Auch der Verzugs- bzw. Vergütungszins bleibt gleich, nämlich 3 Prozent. Der Bund legt seine Zinssätze jeweils für das Kalenderjahr fest. Im 2012 sind diese für die direkte Bundessteuer identisch mit denjenigen im Kanton Bern. Wer 2011 bereits Vorauszahlungen geleistet hat, erhält von der Steuerverwaltung Anfang 2012 automatisch einen neuen Einzahlungsschein für die Kantons- und Gemeindesteuern. Wer 2012 erstmals Steuern vorauszahlen und von 1 Prozent Zins profitieren möchte, braucht dafür separate Einzahlungsscheine. Diese können bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern bestellt werden (•Kontaktformular oder Telefon 031 633 60 01).