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Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
26. April 2012 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die vorgesehene Änderung des Geldwäschereigesetzes zur Kenntnis genommen. Mit den Änderungen sollen die Befugnisse der Meldestelle für Geldwäscherei so weit ergänzt werden, dass sie den internationalen Standards entsprechen. Neu soll die Meldestelle auch Finanzinformationen an ausländische Meldestellen weitergeben dürfen, die heute unter den Schutz des Bankkunden- beziehungsweise des Amtsgeheimnisses fallen. In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund begrüsst es der Regierungsrat, dass die Kompetenzen der Meldestelle erweitert werden sollen. Es müsse jedoch aufgezeigt werden, welche konkreten Auswirkungen auf den Steuerbereich zu erwarten sind. Namentlich sei zu definieren, welche Steuerdelikte als qualifiziert gelten sollen. Wesentlich sei auch, inwieweit die übermittelten Finanzinformationen für die Steueramtshilfe oder die Rechtshilfe verfügbar gemacht werden können.