Zurück zur Übersicht über die aktuellen Meldungen
Initiative «Faire Steuern – Für Familien»: Kommission passt ihren Gegenvorschlag an
25. Januar 2012
Nachdem der Grosse Rat die Initiative «Faire Steuern – Für Familien» zur nochmaligen Prüfung des Gegenvorschlags in die vorberatende Kommission zurückgewiesen hatte, schlägt die Kommission eine weniger weitgehende Verschärfung der Aufwandbesteuerung vor. Das minimale steuerbare Einkommen soll neu 200‘000 Franken statt 400‘000 Franken betragen. Die übrigen Elemente des Gegenvorschlags bleiben unverändert.
Die Initiative «Faire Steuern – Für Familien» wurde im Anschluss an die Teilrevision des
Steuergesetzes vom 23. März 2010 (Steuergesetzrevision 2011/12) lanciert und verlangt im Wesentlichen, dass die im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen
Entlastungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen sowie Anpassungen bei der Vermögenssteuerbremse rückgängig gemacht werden. Dafür soll der vom Grossen Rat von 6‘300 Franken auf 7‘000 Franken erhöhte Kinderabzug zusätzlich auf 8‘000 Franken angehoben werden. Die Initiative verlangt schliesslich auch das Aufheben der
Aufwandbesteuerung.
Der Regierungsrat und die vorberatende Kommission beantragen dem Grossen Rat beide die Ablehnung der Initiative, unterbreiten diesem aber je einen eigenen Gegenvorschlag:
- Die Gegenvorschläge von Regierungsrat und Kommission sehen vor, dass anstelle einer Aufhebung der Aufwandbesteuerung lediglich eine Verschärfung vorzunehmen ist. Die Vermögenssteuerbremse soll unverändert bleiben. Der Kinderabzug soll wie von der Initiative vorgeschlagen auf 8‘000 Franken erhöht werden.
- Während der Gegenentwurf des Regierungsrates auch die Wiedererhöhung der
Einkommens- und Vermögenssteuertarife vorsieht, wird im Gegenvorschlag der
vorberatenden Kommission auf eine Steuererhöhung verzichtet.
Der Grosse Rat hat bei der ersten Lesung in der Novembersession 2011 einen
gemeinsamen Antrag von FDP, SVP und BDP zur Rückweisung des Gegenvorschlags in die vorberatende Kommission gutgeheissen.
Nach einer vertieften Prüfung und Analyse der Auswirkungen schlägt die Kommission vor, die beantragte Verschärfung der Aufwandbesteuerung anzupassen. Weil das ursprünglich vorgeschlagene minimale steuerbare Einkommen von 400‘000 Franken bei 80 Prozent der Pauschalbesteuerten zu einer deutlichen Mehrbelastung führen würde, wurde das minimale steuerbare Einkommen neu auf 200‘000 Franken festgesetzt.
Der Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte
Bundessteuer sieht ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken vor. Die Kantone sind bei der Bestimmung des minimalen steuerbaren Einkommens frei.
Übersicht
| Initiative | Gegenvorschlag des Regierungsrats |
Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission |
|---|---|---|
| Erhöhung des Einkommenssteuertarifs | Ja | Nein |
| Erhöhung des Vermögenssteuertarifs | Ja | Nein |
| Anpassung der Vermögenssteuerbremse | Nein | Nein |
| Erhöhung des Kinderabzugs | Ja | Ja |
| Aufhebung der Aufwandbesteuerung | Verschärfung der Aufwandbesteuerung analog Entwurf Bund (minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken) | Weniger weitgehende Verschärfung der Aufwandbesteuerung (minimales steuerbares Einkommen von 200'000 Franken) |
Die Vorlage wird voraussichtlich anlässlich der Märzsession 2012 durch den Grossen Rat behandelt. Die Volksabstimmung über die Initiative erfolgt frühestens im Herbst 2012.