Generalsekretariat
Die Hauptaufgabe des Generalsekretariats der Finanzdirektion besteht in der Beratung und Unterstützung der Finanzdirektorin sowohl bei der Führung der Finanzdirektion als auch bei der Vorbereitung von Regierungsratsbeschlüssen. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion stellt als Stabsstelle und Koordinationsdrehscheibe die Aufgabenerfüllung gegen Innen und Aussen sicher und gewährleistet die Qualitätssicherung bei der Geschäftserledigung.
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