Fristen / Fristverlängerung natürliche Personen
Fristen Steuererklärung
Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin,
bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.
Fristverlängerung
Unter bestimmten Bedingungen werden Gebühren für die Bearbeitung einer Fristverlängerung verlangt; siehe dazu auch
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Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Postadresse
Postfach 8334
3001 Bern
Standort
Brünnenstrasse 66
3018 Bern-Bümpliz
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Öffnungszeiten
Mo – Fr 8-17 Uhr (durchgehend)
Telefon
031 633 60 01
Mo - Fr 8-12 Uhr / 13-17 Uhr