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Voranschlag und Aufgaben-/Finanzplan

Der Voranschlag (Budget) dient der kurzfristigen Steuerung von Finanzen und Leistungen. Er ist formell ein Beschlussesantrag des Regierungsrates an den Grossen Rat bezüglich der Saldi der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung des Kantons und der Direktionen sowie der Staatskanzlei, der Vermögensveränderungen der Spezialfinanzierungen, der Werte Besonderer Rechnungen und der Saldi jeder einzelnen Produktgruppe sowie in Bezug auf die Rahmenwerte für Staatsbeiträge. Betreffend der übrigen Teile und Kennziffern ist der Voranschlag ein Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat.

Der Aufgaben- und Finanzplan dient der mittelfristigen Steuerung von Finanzen und Leistungen. Er umfasst das nächste Voranschlagsjahr und die drei darauf folgenden Kalenderjahre. Der Aufgaben- und Finanzplan ist formell ein Bericht des Regierungsrates und wird dem Grossen Rat zusammen mit dem Voranschlag zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Aktueller Voranschlag und Aufgaben-/Finanzplan

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